Am 21.11.2017 wurden erneut die Einwendung zum ersten und zweiten Deckblattverfahren, d.h. den Änderungen aus 2014 und 2016 zur Ursprungsplanung aus 2008, zwischen den Einwendern und der Deutschen Bahn diskutiert.
Die Anwohnergemeinschaft war mit dem kompletten Vorstand und weiteren Mitgliedern vertreten. Wir haben eindringlich auf die immer noch bestehenden Unzulänglichkeiten in der Planung hingewiesen. Diese betreffen v.a. das Lärmschutzgutachten und die Planungen zur Baustellengestaltung und den damit verbundenen Belastungen für die Anwohner.
Auf inhaltliche Details können wir hier leider nicht eingehen, da der Termin – wie alle Anhörungstermine – nicht-öffentlich war. Das anonymisierte Protokoll des Anhörungstermins, bei dem die einzelnen Personen durch Nummern ersetzt sind, wird aber allen Anwesenden zugesandt. Wenn Sie sich über eine Unterschriftenliste an den Einwendungen beteiligt haben, können Sie das Protokoll sicher beim Verfasser der Einwendung bekommen.
Für weitere Informationen können Sie sich auch gerne an uns wenden.